Frühstartrente. Ein früher Anfang – mit langen Bindungen.
Was der Staat für Kinder ansparen möchte, wer nach dem Entwurf profitieren soll und welche Entscheidungen Familien trotzdem selbst treffen müssen.
Nach der ersten Lesung am 25. September fand am 5. Oktober 2026 die Anhörung im Finanzausschuss statt. Der Gesetzentwurf ist damit noch nicht beschlossen. Die folgenden Regeln beschreiben den Entwurf; endgültige Bedingungen und verfügbare Produkte sind vor einer Entscheidung erneut zu prüfen.
10 Euro im Monat: Was heißt das konkret?
Vorgesehen sind monatlich 10 Euro vom Staat für Kinder ab sechs bis zur Volljährigkeit. Das Geld soll kapitalgedeckt für das spätere Alter angelegt werden. Ein zertifizierter Standarddepot-Vertrag auf den Namen des Kindes ist dabei etwas anderes als ein gewöhnliches Juniordepot.
Reines Rechenbeispiel: 10 Euro × 12 Monate × 12 Jahre = 1.440 Euro staatliche Einzahlungen. Das ist weder eine Zusage für ein bestimmtes Kind noch ein erwarteter Auszahlungsbetrag. Gewinne, Verluste, Kosten und spätere Änderungen sind darin nicht enthalten.
Anspruch, Start und Vertragsweg
Nach dem vorgesehenen Start sollen zunächst die Geburtsjahrgänge 2020 und 2021 berücksichtigt werden; für den Jahrgang 2020 ist die Förderung rückwirkend ab Januar 2026 geplant. Die praktische Umsetzung ist ab 2027 vorgesehen. Danach sollen jeweils neu hinzukommende Sechsjährige erfasst werden. Nicht alle bereits älteren Kinder erhalten dadurch automatisch die Förderung.
Maßgeblich sind nach dem Entwurf unter anderem der Wohnsitz des Kindes in Deutschland und seine steuerliche Identifikationsnummer. Der Wohnsitz der Eltern oder eine Schule in Deutschland allein genügt nicht. Eigene Einzahlungen sind für die staatlichen Beiträge nicht erforderlich.
Familien sollen einen zugelassenen individuellen Vertrag auswählen können. Wird kein solcher Vertrag eröffnet, sieht der Entwurf eine kollektive Anlage über die Bundesbank vor. Dort sind keine privaten Zuzahlungen vorgesehen; eine spätere Übertragung in einen individuellen Vertrag soll bis zum 35. Geburtstag möglich sein.
Können Eltern und Großeltern gemeinsam sparen?
Ja, der Entwurf lässt private Einzahlungen von Eltern, Großeltern und anderen Personen zu. Die vorgesehene Obergrenze beträgt insgesamt 6.840 Euro pro Jahr für das Kind, nicht je zahlender Person. Zusätzliche Verträge vervielfachen die staatliche Förderung nicht.
Wer Geld für Ausbildung, Führerschein oder den ersten Haushalt schenken möchte, sollte die Verfügbarkeit bewusst planen. Staatliche Frühstartrenten-Beiträge gehören nicht in dieselbe Planung wie frei verfügbares Spargeld. Private Einzahlungen Dritter begründen für diese keinen eigenen Sonderausgabenabzug.
Was passiert mit 18 – und vorher?
Mit der Volljährigkeit endet die vorgesehene monatliche staatliche Zahlung. Staatliche Beiträge und die daraus entstandenen Erträge bleiben grundsätzlich bis zum 65. Lebensjahr gebunden. Volljährigkeit bedeutet hier daher keine freie Auszahlung des gesamten Guthabens.
Für private Einzahlungen und ihre Erträge sieht der Entwurf andere Entnahmemöglichkeiten vor. Vertragsbedingungen und steuerliche Folgen sind dabei zu prüfen. Wird später eine geförderte private Altersvorsorge angeschlossen, gelten zusätzlich deren Regeln. Lassen Sie staatliches Kapital, private Beiträge und spätere Vorsorgeförderung getrennt erläutern.
Ein kleiner Beitrag macht Kosten besonders wichtig
Der Entwurf sieht beim Standardvertrag eine Effektivkostenobergrenze von 1 Prozent vor; vor der Volljährigkeit sollen keine Abschluss- und Vertriebskosten anfallen. Eine Kostenobergrenze bedeutet jedoch nicht Kostenfreiheit oder eine garantierte positive Rendite. Vergleichen Sie die ausgewiesenen Effektivkosten sowie Fonds-, Depot-, Verwaltungs-, Wechsel- und Entnahmekosten.
ETFs haben üblicherweise keine feste Laufzeit wie ein Sparvertrag. Sie können jedoch geschlossen, verschmolzen oder verändert werden. Über Jahrzehnte können auch Anbieter übernommen werden, Gebühren und zulässige Vertragsbedingungen wechseln und politische oder steuerliche Regeln geändert werden. Fragen Sie nach dem Umgang mit jedem dieser Fälle.
Kapitalmarktanlagen schwanken. Eine lange Anlagedauer beseitigt Verlustrisiken nicht; Inflation mindert zudem die Kaufkraft. Die bestehenden RMR-Rechner modellieren die Förderung erwachsener Sparer. Sie berechnen keine individuelle Frühstartrenten-Zusage.
Früher starten ist kein Ersatz für kritisches Prüfen
In der Anhörung kritisierte der Verbraucherzentrale Bundesverband die hohe private Zuzahlungsgrenze: Sie könne Vermögensunterschiede verstärken. Wissenschaftliche Stellungnahmen mahnten zudem, dass ein Anlageprodukt allein keine umfassende Finanzbildung schafft. Das sind relevante Gegenfragen zu werblichen Versprechen.
Prüfen Sie deshalb drei Dinge getrennt: Erhält das Kind die staatliche Unterstützung? Passt das Produkt zu Ihrem Sparziel? Versteht das Kind später Eigentum, Kosten, Risiko und Verfügbarkeit? Ein hoher Modell-Endwert beantwortet keine dieser Fragen allein.
Vor einer Entscheidung
Zuerst den endgültigen Rechtsstand und den förderfähigen Jahrgang prüfen. Dann Identifikationsnummer und Vertretungsunterlagen bereithalten, Vertragszulassung bestätigen lassen und Gesamtkosten vergleichen. Staatliche und private Beiträge, Entnahmeregeln, Anbieterwechsel und Änderungen der AGB schriftlich erklären lassen. Keine Kontoeröffnung allein aufgrund eines Werbeversprechens als gesicherten Förderanspruch verstehen.